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Zahnzusatzversicherung

Die ideale Ergänzung zum gesetzlichen Grundschutz

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Eine Zahnzusatz­versicherung ist eine private Versicherung zur Erstattung zahnärztlicher Behandlungskosten, die durch die gesetzliche Krankenkasse nicht abgedeckt werden.

Durch den Abschluss einer Zahnversicherung sinkt der Eigenanteil an Behandlungskosten, wie zum Beispiel durch die plötzlich notwendige Prophylaxe, den Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen. Diese können plötzlich und vor allem unerwartet kommen und hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Eine Zahnzusatz­versicherung schützt also vor hohen Kosten im Falle einer zahnmedizinischen Behandlung und sichert Ihnen die kostengünstige Behandlung im Schadensfall.

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Zahnzusatz­versicherung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für wen ist eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll?

Seit 2005 wurden die Leistungen für Zahnersatz von den gesetzlichen Krankenkassen deutlich gekürzt. Über 40% der Deutschen können sich keinen teuren Zahnersatz leisten, jeder achte Deutsche lebt sogar mit Zahnzwischenräumen, weil er sich keine Kronen oder teure Implantate mehr leisten kann. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK für die Zeitschrift Apotheken Umschau.Dies liegt insbesondere daran, dass gesetzliche Versicherungen oft nur das Minimum für Zahnersatz zahlen, das unter den Begriff der Regelversorgung zusammenfasst wird und vor allem einen schmerzfreien Zustand der Zähne schaffen soll. Wenn jedoch beispielsweise eine Zahnkrone an die umliegenden Zähne angepasst werden soll, bewegt sich dies bereits in Richtung kosmetische Zahnmedizin beziehungsweise Zahnverschönerung.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Die Gesundheitsfragen zur Feststellung der Zahngesundheit sollen dem Versicherer eine Risikoeinschätzung ermöglichen. Beispiele für Gesundheitsfragen sind Angaben zu fehlenden Zähnen oder Angaben, ob Sie gerade in Behandlung sind. Es gibt auch Versicherungsunternehmen, die auf die Abfrage von Gesundheitsfragen verzichten, allerdings sind oft die Leistungen der Zusatz­versicherung für bereits fehlenden Zähne ausgeschlossen. 

Wenn ein Versicherer Ihnen als Voraussetzung für den Abschluss einer Zahnversicherung Gesundheitsfragen stellt, müssen Sie diese wahrheitsgemäß beantworten. Mit Verschweigen abgefragter Informationen erlischt der Versicherungsschutz.

Kann eine Zahnzusatz­versicherung nachträglich abgeschlossen werden?

Ja, abhängig vom Versicherungsunternehmen können die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sofort in Anspruch genommen werden, auch wenn erst nachträglich abgeschlossen wurde. Jedoch gibt ein paar Dinge zu beachten. Vor allem bei Zahnzusatzversicherungen mit qualitativ hochwertige Leistungen kann nicht zu pauschal versichert werden. Auch kann es zum Ausschluss kommen, wenn eine laufende oder notwendige Behandlung bei der Antragstellung verschwiegen werden. Ob es sich bei Ihnen, um eine angeratene, laufende oder um eine geplante Behandlung handelt, können Sie mit unserem Berater für Zahnzusatzversicherungen klären.

Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?

Auch für Kinder ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen bestimmen die Leistungen der gesetzliche Krankenkasse. In der Regel werden 80% der Kosten für die Stufen 3 bis 5 übernommen. Die Kosten für leichte Fehlstellungen, Keramik-Brackets oder ästhetischere Lösungen wie z.B. eine unsichtbare Zahnspangen werden von der gesetzliche Krankenkasse nicht getragen. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt diese Kosten jedoch, solange die Behandlung medizinisch notwendig ist. Eltern sollten frühzeitig eine Versicherung für ihre Kinder abschließen, den ersten Jahren sind die Zahnzusatz-Tarife noch verhältnismäßig günstig.

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